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GEMA und Tanzschulen schließen neuen Pauschalvertrag
Der Streit um die Musik-Nutzungsgebühren zwischen der
GEMA und den Tanzschulen in Deutschland ist beendet. Nach monatelangen und intensiven Verhandlungen haben sich die in Berlin ansässige Verwertungsgesellschaft und der
Wirtschaftsverband Deutscher Tanzschulunternehmen e.V. (WDTU) mit Sitz in Hamburg auf einen neuen Pauschalvertrag geeinigt, der am 1. Januar 2025 beginnt und eine Laufzeit von einem Jahr hat.
Für Tanzschulen soll die Einigung klare Vorteile bringen: weniger Verwaltungsaufwand, bessere Planbarkeit und eine unkomplizierte Handhabung bei der Musiknutzung. Gleichzeitig bleibt laut Presse-Info die faire Entlohnung der Urheber auf Basis klarer tariflicher Vorgaben gesichert – eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten.
WDTU-Präsident Christoph Möller: "Wir haben uns in einem engen Dialog bemüht, sowohl die Interessen der Tanzschulen als auch die Rechte der Urheberinnen und Urheber angemessen zu berücksichtigen. Es war uns ein großes Anliegen, eine Regelung zu schaffen, die sowohl unseren Mitgliedern Planbarkeit bietet als auch die kreative Arbeit der Künstlerinnen und Künstler würdigt."
Johannes Everding, Direktor Geschäftsentwicklung bei der GEMA: "Die erfolgreich abgeschlossenen Verhandlungen mit der führenden Branchenvertretung der Tanzschulen zeigen eindrucksvoll, wie wichtig Dialog und gegenseitiges Verständnis zwischen Musiknutzenden und Musikschaffenden sind, um nachhaltige Lösungen zu finden. Gemeinsam mit dem Verband haben wir eine faire Lösung erarbeitet, die sich an den wirtschaftlichen Mehrwerten orientiert, die durch die Musiknutzung entstehen."
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(ps) 16.12.2024
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