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Landgericht München: Ex-BSI-Chef Arne Schönböhm gewinnt gegen das ZDF

Arne Schönböhm konnte seine Ansprüche auf Unterlassung weitgehend durchsetzen, nicht aber seinen Anspruch auf Geld-Entschädigung - Foto: BAKoeV
Die für Äußerungssachen zuständige 26. Zivilkammer des Landgerichts München I hat entschieden, dass das ZDF vier konkrete Äußerungen im Zusammenhang mit dem früheren Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik Arne Schönbohm aus der Sendung ZDF Magazin Royale vom 7. Oktober 2022 weder behaupten noch verbreiten darf (Urteil vom 19. Dez. 2024 - Az.: O 1261/23).
Die ebenfalls in der Klage geforderte Geld-Entschädigung hingegen hat die 26. Zivilkammer abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
In der von Jan Böhmermann moderierten ZDF-Sendung ging es unter anderem um die Frage, ob Arne Schönbohm, damals Präsident des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mit Sitz in Bonn, bewusste Kontakte zu russischen Nachrichtendiensten gehabt habe. Zwei im Rahmen der Sendung getätigte Äußerungen könnten vom Publikum nach Ansicht der 16. Zivilkammer so verstanden werden. Dies stelle laut Landgericht München I eine unwahre Tatsachen-Behauptung dar, die den Kläger in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletze. Die Beklagte müsse diese Äußerungen daher künftig unterlassen.
LG München weist Anspruch auf Geld-Entschädigung ab
Einen Anspruch auf Geldentschädigung hat das Landgericht München I dem Kläger dagegen nicht zuerkannt. In der Presse-Info vom 19. Dez. 2024 wird dazu festgestellt: " Auch bei einer schwerwiegenden Persönlichkeitsverletzung gebe es weitere Voraussetzungen für die Zuerkennung einer Geldentschädigung: Zum einen könnten die in der Sendung getätigten Äußerungen auch anders gedeutet werden, als der Kläger dies tue, und zum andern habe der Kläger nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, der Rechtsverletzung anders und eher entgegenzuwirken, etwa durch einen wesentlich früher geltend gemachten Unterlassungsanspruch oder durch einen Anspruch auf Richtigstellung der angegriffenen Äußerungen in einer weiteren Ausgabe der Sendung „ZDF Magazin Royale“. Dann aber seien die Voraussetzungen für eine Geldentschädigung, die nur als 'letzter Ausweg' ('ultima ratio') bei Ansprüchen gegen die Presse in Betracht komme, nicht gegeben."
Arne Schönböhm ist seit Anfang 2023 Präsident der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung
Im Nachgang zur Sendung ZDF Magazin Royale hatte die Bundesinnenministerin Nancy Faeser dem BSI-Präsidenten mit Verweis auf das beschädigte Vertrauen die Führung der Amtsgeschäfte beim BSI untersagt. Der gebürtige Hamburger, der das BSI von 2016 bis Ende 2022 leitete, hat Anfang 2023 sein neues Amt als Präsident der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV) im Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und als Sonderbeauftragter für die Modernisierung der Fortbildungslandschaften des Bundes angetreten. Das BAköV hat seinen Sitz in Brühl bei Köln.
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(ps) 19.12.2024
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