Freitag, 14. August 2026

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Landgericht Essen: Medien-Unternehmen haften für Artikel von Bürger-Reportern

In einigen Medien können auch sogenannte "Bürger-Reporter" Artikel veröffentlichen. Auch wenn diesen die journalistische Ausbildung fehlt, werden so auch vielfach attraktive Inhalte verbreitet. Dabei gelten in Sache Haftung die gleichen Vorschriften wie bei Artikeln von Profis.
Das Landgericht Essen hat entschieden, dass die Medien-Unternehmen, die diese Medien publizieren, auch für Fehler haftbar sind (Urteil vom 5. Dez. 2024 - Az.: 4 O 244/24). Im vorliegenden Fall ging es um einen inzwischen gelöschten Beitrag auf dem Nachrichten-Portal Lokalkompass, hinter die Funke Media Sales GmbH bzw. der Funke Medien NRW GmbH. Die beiden in Essen ansässigen Unternehmen gehören zur Funke Mediengruppe.

In einem Beitrag von einen Bürger-Reporter, der im Oktober 2024 erschien, wurde ein SPD-Bürgermeister-Kandidat bezichtigt, Beihilfe zu einem Kindes-Missbrauch geleistet zu haben. Dieser Artikel erschien ohne vorherige Anhörung des Betroffenen und auch ohne weitere Nachweise. Nach einer Abmahnung wurde der Beitrag umgehend gelöscht, allerdings lehnte das Nachrichten-Portal eine weitergehende Haftung ab.

Der Kommunalpolitiker ging daher mit Unterstützung der Kanzlei Höcker Rechtsanwälte Part-GmbB gegen das Medien-Unternehmen vor und erwirkte beim Landgericht Essen eine einstweilige Verfügung. Die Funke Media Sales GmbH NRW wurde von der Kanzlei Saatkamp & Bullerkotte aus Bochum vertreten.

Einschätzungen des Landgerichts Essen
In der Presse-Info der Kanzlei Höcker werden Einschätzungen des Landgerichts Essen wiedergegeben: "Das Gericht betonte in seiner Entscheidung, dass das betroffene Medienunternehmen die Beiträge der Bürgerreporter als gleichwertigen Teil des redaktionellen Angebots veröffentliche, ohne klar zwischen professionellen und nutzergenerierten Inhalten zu unterscheiden. Für die Leserinnen und Leser sei die Herkunft der Inhalte nicht erkennbar. Deshalb sei das Medienunternehmen für Artikel der Bürgerreporter unmittelbar verantwortlich. Dies gelte insbesondere dann, wenn sich das Medienunternehmen weitreichende Nutzungsrechte an den eingestellten Beiträgen sichere und diese sogar kommerziell verwerte und sich gleichzeitig Regressmöglichkeiten für eine eigene Inanspruchnahme einräume. Es wurde auch klargestellt, dass es für eine redaktionelle Kontrolle ausreicht, wenn die von den Bürgerreportern veröffentlichten Beiträge in den Entwurfsmodus zurückgesetzt werden können, da dies zeigt, dass das Medienunternehmen über den weiteren Verbleib der Inhalte entscheiden kann."

Die Höcker-Anwälte Dr. Carsten Brennecke und John Darby: "Das Urteil sendet ein starkes Signal: Ähnlich wie „Eltern haften für ihre Kinder“, haften Medienunternehmen auch für ihre Produkte. Egal, ob Bürgerreporter oder ähnliche Konzepte zur Kosteneinsparung: Medienunternehmen trifft bei Fehlern die Haftung. Denn Medienunternehmen sind keine Plattformen im Internet, sondern sie tragen die Verantwortung für das, was sie veröffentlichen - unabhängig davon, wer die Inhalte erstellt hat."

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(ps) 18.12.2024



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