Freitag, 14. August 2026

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Medienanstalten sperren Websites von Hisbollah-Sender

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat am 18. Dezember 2024 eine Sperr-Verfügung gegen den TV-Sender Al-Manar beschlossen und gegenüber mehreren Telekommunikationsunternehmen die Sperrung von arabisch- sowie deutsch-sprachigen Websites veranlasst.
Die Telko-Unternehmen sind damit verpflichtet, den Zugriff auf die Seite unverzüglich zu unterbinden. Das Angebot wird von der libanesischen Terror-Organisation Hisbollah verantwortet und verbreitet antisemitische und demokratiefeindliche Inhalte.

Dr. Marc Jan Eumann, Vorsitzender der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und Direktor der Medienanstalt Rheinland-Pfalz: "Al-Manar verwendet Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, spricht Israel das Existenzrecht ab, schafft Feindbilder und widerspricht damit klar den Gedanken der Völkerverständigung. Eine solche Propaganda ist in Deutschland unzulässig. Mit den Sperrverfügungen zeigen die Medienanstalten und die Kommission für Jugendmedienschutz, dass sie bei Angriffen auf die Demokratie handeln. Nun sind die Telekommunikationsunternehmen gefordert, Al-Manar TV konsequent zu sperren."

Dr. Tobias Schmid, Europabeauftragter der Medienanstalten und Direktor der verfahrensführenden Landesanstalt für Medien NRW: "Die Meinungsfreiheit endet dort, wo sie missbraucht wird, um die Menschenwürde zu verletzen und die Werte unserer freien, demokratischen Gesellschaft zu untergraben. Das tut der Hisbollah-Sender ‚Al-Manar TV’ mit seinem Angebot ganz bewusst. Wenn wir unsere Freiheit schützen wollen, müssen wir sie auch in den Medien entschieden verteidigen. Wir als Landesmedienanstalten sind bereit, entschlossen dagegenzuhalten."

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(ps) 27.12.2024



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