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Gema klagt auch gegen den KI-Anbieter Suno AI

Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) mit Sitz in Berlin geht juristisch gegen die Suno Inc. mit Headquarter in Cambridge in Massachusetts/USA vor. Sie wirft der amerikanischen Anbieterin von KI-generierten Audio-Inhalten vor, geschützte Aufnahmen weltbekannter Songs aus dem Repertoire der GEMA in dem Tool verarbeitet zu haben, ohne dafür eine Vergütung zu zahlen. Das KI-Tool erzeugte in zahlreichen Fällen Audio-Inhalte, die den Original-Songs wie Forever Young, Atemlos, Daddy Cool, Mambo No. 5 oder Cheri Cheri Lady zum Verwechseln ähnlich sind.

Am 21. Januar 2025 hat die GEMA beim Landgericht München Klage gegen die KI-Anbieterin Suno Inc. eingereicht, um auf diesem Wege die Rechte ihrer Mitglieder durchzusetzen. Das Musik-Tool von Suno Inc. ermöglicht es, durch einfache Befehle (Prompts) abspielbare Audio-Inhalte zu erzeugen. Die GEMA konnte dokumentieren, dass das System Inhalte ausgibt, die offensichtlich Urheber-Rechte verletzen. Diese stimmen in Melodie, Harmonie und Rhythmus weitgehend mit weltbekannten Werken überein, deren Urheberinnen und Urheber die GEMA vertritt. Betroffen sind unter anderem Songs von Alphaville (Forever Young), Kristina Bach (Atemlos), Lou Bega (Mambo No. 5), Frank Farian (Daddy Cool) und Modern Talking (Cheri Cheri Lady).

Die Ergebnisse zeigen laut GEMA deutlich, dass Suno Inc. das Repertoire der GEMA systematisch für das Training ihres Musik-Tools genutzt hat und dieses nun kommerziell verwertet, ohne die Urheberinnen und Urheber der Werke finanziell zu beteiligen. Nutzerinnen und Nutzer der Premium-Version des KI-Tools hingegen müssen eine Abo-Gebühr an Suno Inc. zahlen.

Bereits im November 2024 hat die GEMA ebenfalls am Landgericht München eine Klage gegen OPENAI eingereicht. Darin wirft sie dem Unternehmen vor, geschützte Songtexte von GEMA-Mitgliedern wiederzugeben, ohne dafür Lizenzen erworben, beziehungsweise die Urheberinnen und Urheber der genutzten Werke vergütet zu haben.

Dr. Tobias Holzmüller, CEO der GEMA: "Menschliche Kreativität ist die Grundlage jeder generativen KI. Doch in diesem Markt fehlt es bisher an elementaren Prinzipien wie Transparenz, Fairness und Respekt. KI-Anbieter wie Suno Inc. nutzen die Werke unserer Mitglieder ohne deren Zustimmung und profitieren finanziell davon. Gleichzeitig konkurriert der so generierte Output mit den von Menschen geschaffenen Werken und entzieht ihnen die wirtschaftliche Grundlage. Die GEMA strebt partnerschaftliche Lösungen mit den KI-Unternehmen an. Aber das funktioniert nicht ohne Einhaltung der erforderlichen Grundregeln eines fairen Miteinanders und vor allem funktioniert es nicht ohne den Erwerb von Lizenzen."

Dr. Kai Welp, General Counsel der GEMA: "Die Anbieter von generativer KI müssen das Urheberrecht respektieren und die Urheberinnen und Urheber für ihre schöpferische Tätigkeit entlohnen. Diese Selbstverständlichkeit haben leider viele KI-Anbieter in der Vergangenheit bewusst ignoriert. Das muss sich ändern. Die Klage gegen Suno Inc. fügt sich in ein Gesamtkonzept von Maßnahmen der GEMA ein, an deren Ende der faire Umgang mit den Urheberinnen und Urhebern und deren Vergütung stehen wird."

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(ps) 21.01.2025



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