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Bundesnetzagentur: Beschwerden zu unerlaubten Werbe-Anrufen sind 2024 gestiegen

Der Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller sieht nach sinkenden Zahlen nun wieder einen Anstieg bei Beschwerden wegen unerlaubter Werbe-Anrufe - Foto: Bundesnetzagentur

Der Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller sieht nach sinkenden Zahlen nun wieder einen Anstieg bei Beschwerden wegen unerlaubter Werbe-Anrufe - Foto: Bundesnetzagentur
Bei der Bundesnetzagentur in Bonn sind 2024 insgesamt 37.561 schriftliche Beschwerden zu unerlaubten Werbe-Anrufen eingegangen. Gegenüber 2023 ist das ein Anstieg um acht Prozent. Die häufigsten Themen bei den unerlaubten Werbe-Anrufen waren Gewinnspiele, Energieversorgung und Bauprodukte. Die Meldungen zu Gewinnspielen stiegen von 16 Prozent im Jahr 2023 auf 20 Prozent (7.487).

Die Beschwerden zu Werbe-Anrufen zur Energieversorgung sanken hingegen von 20 bis 30 Prozent in den letzten Jahren auf 14 Prozent (5.095). Die Bundesnetzagentur führt dies unter anderem auf die zahlreichen Großverfahren zurück, mit denen sie in den letzten Jahren gegen unerlaubte Werbe-Anrufe im Energie-Sektor vorgegangen ist.

Im Bereich der Bauprodukte haben Beschwerden über unerlaubte Werbe-Anrufe demgegenüber zugenommen (6.315). Im Jahr 2023 waren es noch 5.320. Gründe dafür vermutet die Bundesnetzagentur unter anderem in der hohen Nachfrage nach Photovoltaik-Anlagen. Einige unseriöse Anbieter haben diese offenbar zum Anlass für unerlaubte Werbe-Anrufe genommen.

Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur: "Leider sehen wir nach zuletzt sinkenden Beschwerdezahlen wieder einen Anstieg im Vergleich zum Vorjahr. Wir werden daher auch im neuen Jahr mit allem Nachdruck gegen Unternehmen vorgehen, die Verbraucherinnen und Verbraucher am Telefon belästigen."

Bundesnetzagentur verhängte auch 2024 hohe Bußgelder

Im Jahr 2024 wurden von der Bundesnetzagentur in elf Verfahren hohe Bußgelder verhängt. Mit jedem dieser elf Bußgeld-Verfahren ging sie mehreren 100 bis über 2.000 Beschwerden nach. Insgesamt setzte die Bundesnetzagentur Bußgelder in einer Gesamthöhe von 1,373 Millionen Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung und Rufnummern-Unterdrückung bei Werbe-Anrufen fest. Im Jahr 2023 waren es 1,435 Millionen Euro.

Die Bundesnetzagentur untersuchte in ihren Verfahren mehrere Werbekampagnen, bei denen die Anrufer Verbraucherinnen und Verbraucher bewusst täuschten. Auffällig waren zum Beispiel Fälle, bei denen die Werbetreibenden den Grund des Anrufs und den Namen des Unternehmens bewusst verschleierten.

Die Bundesnetzagentur führte unter anderem ein Verfahren gegen ein Unternehmen, das Werbegespräche mit der vorgeschobenen Bitte um eine Gesundheitsumfrage einleitete. Die Anrufer gaben sich zum Beispiel als Apothekenverband aus. Das Unternehmen drängte jedoch die Angerufenen mit einer aggressiven Gesprächsführung dazu, sehr teure Nahrungsergänzungsmittel zu kaufen. Es zielte dabei vor allem auf ältere Verbraucherinnen und Verbraucher ab. Oft sendete es ihnen diese Produkte nach dem Gespräch sogar ungefragt zu und stellte dabei hohe Rechnungen aus. Dabei unterstellte es, dass die Angerufenen am Telefon ein Liefer-Abonnement abgeschlossen hätten. Dieses Verfahren steht nur exemplarisch für viele Fälle von untergeschobenen Verträgen und Vertragsoptionen, zu denen die Bundesnetzagentur im letzten Jahr Beschwerden erreichten.

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(ps) 20.01.2025



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