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BSW scheitert mit Verfassungsbeschwerde wegen Nichtberücksichtigung bei der ARD Wahlarena
Die
Partei Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkeit (BSW) hat erfolgslos Verfassungsbeschwerde wegen der Nichtberücksichtigung in der Sendung
ARD Wahlarena eingelegt. Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe hat die Verfassungsbeschwerde der Partei nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss vom 15. Februar 2025 - Az.: 2 BvR 230/25).
In der Presse-Info vom 17. Februar 2025 heißt es: "Mit ihrer Verfassungsbeschwerde wandte sich das BSW gegen die verwaltungsgerichtlichen Eilentscheidungen über ihre Nichtberücksichtigung in der Sendung ARD Wahlarena am 17. Februar 2025 durch den Westdeutschen Rundfunk (WDR).
Die Beschwerdeführerin zeigte nicht schlüssig auf, durch die angegriffenen Entscheidungen in ihrem Recht auf (abgestufte) Chancengleichheit der Parteien aus Art. 21 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz verletzt zu werden.
Der mit der Verfassungsbeschwerde gestellte Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde gegenstandslos.
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(ps) 25.02.2025
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