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E-Mail-Adressen im Impressum müssen eine unmittelbare Kommunikation ermöglichen
Das
LG München I hat entschieden, dass die automatisierte Antwort-E-Mail auf Anfragen an die E-Mail-Adresse im Impressum einer Website eine Irreführung durch Unterlassen nach § 5a UWG darstellt (Urteil v. 25.02.2025, Az. 33 O 3721/24).
Ein bekannter Anbieter von Internetdiensten für Performance und Cybersicherheit hatte im Impressum seiner Website eine bestimmte E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme angegeben. Allerdings erhielt die Kundschaft auf ihre E-Mail dann eine automatische Antwort mit dem Hinweis, dass Anfragen nicht über diese Adresse entgegengenommen würden und alternative Kontaktwege genutzt werden müssten, etwa ein Kontaktformular.
Gegen diese ungewöhnliche Vorgehensweise hatte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs
Frankfurt am Main e. V. mit Sitz in Bad Homburg Klage eingereicht. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig - es kann beim
Oberlandesgericht München Revision eingereicht werden.
Das Landgericht München stellte klar, dass ein Impressum stets eine funktionierende E-Mail-Adresse benötige. Das folge aus § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), welcher Art. 5 Abs. 1 der E-Commerce-Richtlinie 2000/31/EG umsetzt. Eine solche Adresse müsse es ermöglichen, ohne Einschränkungen durch Zeichenbegrenzungen oder vordefinierte Kategorien mit dem Anbieter bzw. Website-Betreiber in Kontakt zu treten. Der Verweis auf andere Kommunikationswege sei nicht ausreichend.
Wenn Anfragen an die angegebene E-Mail-Adresse grundsätzlich nur eine automatisierte Antwort erzeugen, die auf alternative Kontakt-Möglichkeiten verweist, fehle es an einer echten E-Mail-Erreichbarkeit im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2 DDG. Dies verstoße gegen die gesetzlichen Anforderungen an eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation. Nach Auffassung des Gerichts werde durch diese Praxis eine scheinbare Erreichbarkeit vorgetäuscht, die in Wahrheit eine zusätzliche Hürde für die Kommunikation mit dem Anbieter darstelle.
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(ps) 10.03.2025
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