Freitag, 14. August 2026

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Wettbewerbszentrale verklagt Microsoft wegen Gestaltung der Bing-Site

Das Team um Dr. Reiner Münker, Chef der Wettbewerbszentrale, nimmt auch die Big Player der Tech-Branche in die Pflicht - Foto: Wettbewerbszentrale

Das Team um Dr. Reiner Münker, Chef der Wettbewerbszentrale, nimmt auch die Big Player der Tech-Branche in die Pflicht - Foto: Wettbewerbszentrale
Die Aktivitäten der Big Player der Tech- und Internet-Branche werden nicht nur aufmerksam vom Bundeskartellamt in Bonn beobachtet, sondern auch von der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e. V. mit Sitz in Bad Homburg.

Beim Oberlandesgericht des Landes Nordrhein-Westfalen mit Sitz Hamm hat die Wettbewerbszentrale genannte Institution Klage gegen Microsoft Ireland Operations Ltd. wegen der Gestaltung der Bing-Website eingereicht.

Im Rahmen einer gezielten Untersuchung der sehr großen Online-Plattformen und Suchmaschinen hatte die Wettbewerbszentrale überprüft, ob diese Big Player kompakte, leicht zugängliche Zusammenfassungen ihrer AGB anbieten.
Bei Bing sind die AGBs über 16.000 Worte lang - also eine AGB, die nicht den Begriffen der leichten Zugänglichkeit entspricht. Da die Wettbewerbszentrale keine leicht zugängliche Zusammenfassung bei Bing fand und zudem keine außergerichtliche Klärung möglich war, wurde nun Klage beim OLG Hamm erhoben.

Grundlage der Untersuchung ist die Verordnung (EU) 2065/2022 (Digital Services Act, kurz DSA). Danach bestehen für sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen verschiedene besondere Pflichten. Als sehr große Plattformen und Suchmaschinen (international sogenannte VLOPs und VLOSEs) gelten Dienste, deren Nutzerzahl innerhalb der EU monatlich mehr als 45 Mio. beträgt. Die EU-Kommission führt eine aktuelle Liste solcher Dienste.
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(ps) 12.03.2025



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