Freitag, 14. August 2026

Aktuelle Ausgabe

ANZEIGE


Keinohrhasen-Urteil - Drehbuch-Autorin zieht Berufung zurück

Das jahrelange Verfahren um eine höhere Beteiligung der Berliner Drehbuch-Autorin Anika Decker an den Gesamteinnahmen von Til Schweigers Kinofilmen Keinohrhase sowie Zweiohrküken ist beendet. Am Montag, dem 17. März 2025 hat Anika Decker vor dem Kammergericht Berlin-Brandburg ihre Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Berlin (Urteil vom 27.09.2023, Az.: 15 O 296/18) zurückgezogen.

Damit ist das Urteil nun rechtskräftig geworden. Anika Decker war bekanntlich beim Landgericht Berlin in zwei Stufen juristisch gegen die Produktionsfirma Barefoot Films und gegen Warner Bros. vorgegangen. In der ersten Klage 2018 forderte sie mit Erfolg Auskunft über die Einnahmen (Urteil vom 27.10.2020, Az.: 15 O 269/18) und in der zweiten Klage eine höhere Vergütung gemäß des "Fairness-Paragraphen" gemäß § 32a Urheberrechtsgesetz.

Das Landgericht Berlin sprach ihr aber nicht die geforderten zwei Millionen Euro zu, sondern "nur" 180.000 Euro, weil alle Ansprüche vor 2015 verjährt seien.

Der Löwenanteil der Einnahmen stammt aus dem Zeitraum vor 2015. Mit mehr als sechs Millionen Zuschauern war Keinohrhase 2008 der erfolgreichste deutsche Kino-Film. Die Fortsetzung Zweiohrküken lies zwei Jahre später immerhin noch über vier Millionen Menschen in die Kino-Säle pilgern.

zurück

(ps) 17.03.2025



Titelschutz anmelden

 

Wir informieren Sie

 

Erscheinungstermine