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Landgericht Köln: Lufthansa-Werbung mit CO2-Ausgleich ist unzulässig
Die
Deutsche Umwelthilfe mit Sitz Radolfszell, Berlin und Hannover hat sich beim
Landgericht Köln erfolgreich gegen die
Deutsche Lufthansa AG durchsetzen können, die in ihrer Werbung versprach, CO2-Emissionen durch einen Beitrag zu Klimaschutz-Projekten auszugleichen. Das Landgericht Köln folgte der Argumentation, dass Ausgleichsversprechen eine irreführende Werbung darstelle, weil der Verbraucher im Unklaren darüber gelassen werde, wie diese Kompensation in welchem Umfang bezogen auf seinen konkret gebuchten oder zu buchenden Flug vorgenommen werden soll (Urteil vom 21. März 2025 - Az.: 84 O 29/24). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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(ps) 24.03.2025
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