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Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz startet mit grenzüberschreitender Rechtsdurchsetzung
Das Thema Sammelklagen gewinnt weiter an Bedeutung. Mit dem
Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. (ZEV) betritt ein neuer Player die Bühne. Die in Kehl am Rhein ansässige Organisation teilt mit: Als erste und einzige in Deutschland zugelassene Einrichtung ist das ZEV zur kollektiven, grenzüberschreitenden Rechtsdurchsetzung in Europa befugt.
Rechtsgrundlage für diese neue Befugnis ist die EU-Verbandsklagen-Richtlinie (EU 2020/1828) sowie deren Umsetzung in deutsches Recht. Das ZEV wurde als einzige deutsche Einrichtung zur Durchführung grenzüberschreitender Verbandsklagen zugelassen und ist als qualifizierte Einrichtung nach § 4d UKlaG in der Liste des Bundesamts für Justiz (BfJ) geführt.
Jakob Thevis, stellvertretender Vorstand des ZEV: "Mit der Zulassung bietet sich für das ZEV nun die Möglichkeit, Verstöße von Unternehmen gezielt anzugehen und zu unterbinden – wenn nötig auch vor Gericht. Gleichzeitig gilt: Wir setzen weiterhin auf außergerichtliche Einigungen, bevor wir rechtlich gegen ein Unternehmen im Ausland vorgehen."
Das ZEV-Team 'Rechtsdurchsetzung in Europa' kann bzw. will tätig werden, wenn deutsche Verbraucherinnen und Verbraucher durch systematische Rechtsverstöße von Unternehmen im EU-Ausland in ihren Rechten benachteiligt werden – insbesondere, wenn eine außergerichtliche Einigung nicht erzielt werden kann.
Das ZEV-Team wird bei den grenzüberschreitenden Aktivitäten eng mit dem Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) zusammenarbeiten.
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(ps) 02.05.2025
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