Freitag, 14. August 2026

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OLG Schleswig: Vergütungsmodell des Kieler Zeitungsverlags ist rechtmäßig

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht mit Sitz in Schleswig hat im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens entschieden, dass das 2024 eingeführte Vergütungsmodell der Kieler Zeitung Verlags- und Druckerei KG-GmbH & Co. für freie Journalist:innen rechtmäßig ist (Az. 6 U 32/24). Der Verlag hat sich bei diesem Rechtsstreit gegen den Deutschen Journalisten Verband (DJV) und die Gewerkschaft ver.di (DJU) damit weitgehend durchsetzen können. Die Madsack-Tochter wurde vor Gericht von der Kanzlei SKW Schwarz vertreten.

Der Kieler Zeitungsverlag hatte im Jahr 2024 ein neues Modell zur Vergütung freier Journalisten eingeführt, das auf Paketpreisen für Texte und Fotos basiert und die Leistungen der freien Journalisten nachvollziehbar honoriert. Nach den Regelungen dieses Modells wird die Vergütung auch dann fällig, wenn der vom Verlag in Auftrag gegebene Beitrag nicht publiziert wird. Das neue Modell entspricht damit nach Auffassung der Madsack-Tochter den Bedürfnissen der Beteiligten in einer sich rasant verändernden Medienwelt.

DJV und ver.di klagen gegen das Model
Der DJV und ver.di lehnten dieses Modell ab und hatten dagegen den Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht Flensburg beantragt, welche das Landgericht nach mündlicher Verhandlung in Teilen erließ (AZ: 8 O 117/24); bemängelt wurden hier vor allem die angebliche Intransparenz einiger Regelungen. Der Verlag legte dagegen beim OLG Schleswig-Holstein Berufung ein. Lediglich in einem untergeordneten Punkt hatte der Kieler Zeitungsverlag Anpassungen am Modell vorgenommen und eine Unterlassungserklärung abgegeben.

OLG Schleswig revidiert das Urteil des Landgerichts Flensburg
In der mündlichen Verhandlung am 10.04.2025 machte das OLG Schleswig-Holstein deutlich, dass es – anders als das Landgericht – die vom DJV und von ver.di noch beanstandeten Vertragsklauseln für rechtens hält. Das Gericht widersprach insbesondere auch der Ansicht der Gewerkschaften, dass die urheberrechtlichen Vorschriften zu gemeinsamen Vergütungsregeln anwendbar seien. Die Gewerkschaften nahmen nach diesen deutlichen Hinweisen des OLG ihren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück. Damit ist das einstweilige Rechtsschutzverfahren abgeschlossen.

SKW Schwarz-Anwalt Dr. Konstantin Wegner, der zusammen mit Johanna Weiß dieses Verfahren für die Kieler Nachrichten geführt hat: "Wir begrüßen die klare Linie des OLG Schleswig-Holstein, die unsere Rechtsauffassung bestätigt. Unsere Mandantin kann damit ein zeitgemäßes Vergütungssystem für ihre freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter umzusetzen."

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(ps) 05.06.2025



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