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Landgericht Hamburg: Paparazzi-Fotos von Ana Ivanovic und ihren Kindern dürfen nicht veröffentlicht werden.

Pro.f Dr. Christian Schertz betreut Ana Ivanovic, die Noch-Ehefrau von Bastian Schweinsteiger - Foto: HR / Till Brönner

Pro.f Dr. Christian Schertz betreut Ana Ivanovic, die Noch-Ehefrau von Bastian Schweinsteiger - Foto: HR / Till Brönner
Im Auftrag von Ana Ivanovic, die als Tennis -Profi sowie Ehefrau des Fußball-Stars Bastian Schweinsteiger bekannt ist, hat der Berliner Medienanwalt Prof. Dr. Christian Schertz am 12. August 2025 folgende Presse-Info verbreitet:
"Aus gegebenem Anlass weise ich als Presseanwalt von Frau Ana Ivanovic auf folgende gerichtliche Entscheidung hin:

Mit Beschluss vom 05.08.2025 hat das Landgericht Hamburg zum Az.: 324 O 355/25 RTL untersagt, Paparazzi-Fotos unserer Klientin, die sie mit ihren Kindern zeigen, zu veröffentlichen. Gleiches gilt für die hierauf bezogene Wort-Berichterstattung.

Wir nehmen das zum Anlass, erneut auf die Rechtslage bei Kindern Prominenter hinzuweisen, die aufgrund des besonderen Schutzbedürfnisses eine Wort- und Bild-Berichterstattung nicht hinnehmen müssen."

Anlass für diese Presse-Info sind ein Video und Fotos von einem Mallorca-Urlaub, die Ana Ivanovic auf Instagram gepostet hat. Die RTL-Zeitschrift Gala berichtete über diesen Urlaub.

Am 22. Juli 2025 wurde bekannt, dass die 37-jährige Ana Ivanovic und der 40-jährige Bastian Schweinsteiger nach neunjähriger Ehe getrennte Wege gehen.

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(ps) 12.08.2025



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