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Deutsches Patent- und Markenamt erteilt Erlaubnis an Verwertungsgesellschaft für Games-Branche

Mit Bescheid vom 9. September 2025 hat das in München ansässige Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) im Einvernehmen mit dem Bundeskartellamt der Verwertungsgesellschaft für die Hersteller von Games mbH (VHG) die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb erteilt. Die neue Verwertungsgesellschaft mit Sitz in Berlin hat den Zweck, vom Gesetz eingeräumte Vergütungsansprüche der Hersteller von Computerspielen geltend zu machen. Solche Ansprüche können bestehen, wenn Screenshots, Filmaufnahmen oder Mitschnitte von Spielhandlungen für private Zwecke angefertigt werden. Diese Ansprüche können die Hersteller von Computerspielen nicht ohne Verwertungsgesellschaft geltend machen. Die VHG unterstützt diese Kreativen in der Games-Branche dabei, das gesetzlich garantierte Recht an ihrem geistigen Eigentum durchzusetzen und entsprechende Zahlungen zu erhalten.

Wenn Entwickler und Publisher von Spielen einen Vergütungsanspruch gemäß §§ 54 ff. Urheberrechtsgesetz haben, richtet sich dieser allerdings nicht gegen Einzelpersonen, die Mitschnitte von Spielhandlungen für private Zwecke auf PC oder Festplatten speichern. Zahlen müssen die Hersteller von Geräten und Speichermedien, auf denen Screenshots oder Mitschnitte von Spielhandlungen elektronisch abgelegt werden.

Die VHG, die bereits im Mai 2023 vom game Verband aus der Taufe gehoben wurde, tritt wie alle Verwertungsgesellschaften als Treuhänderin auf. Die Geschäftsführung der VHG liegt in Händen von Prof. Dr. Christian-Henner Hentsch. Er ist seit Januar 2016 als Leiter Recht und Regulierung beim game Verband für alle verbandsinternen rechtlichen Fragen sowie rechtspolitischen Themen verantwortlich. Darüber hinaus ist er auch Professor für Urheber- und Medienrecht an der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht der TH Köln.

Die VHG bietet ihre Dienste Entwicklungsstudios (Developern) und Publishern von Computer- und Videospielen an. Diese Companies können und brauchen nicht selbst und einzeln an die Hersteller von Geräten und Speichermedien herantreten, um zu ihrem Recht zu kommen.

Das DPMA ist nicht nur für die Erlaubnis des Geschäftsbetriebs von Verwertungsgesellschaften zuständig, sondern übt auch die Aufsicht über diese nach dem Verwertungsgesellschaften-Gesetz aus. Die VHG ist die 14. Verwertungsgesellschaft in Deutschland, der das DPMA die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb erteilt hat. Zuletzt war vor 2014 die Gesellschaft zur Wahrnehmung von Veranstalterrechten mbH (GWVR) zugelassen worden. Die Verwertungsgesellschaften unterliegen im Hinblick auf ihre Monopol- und Treuhandstellung einer staatlichen Aufsicht.

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(ps) 01.10.2025



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