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Die Verwertungsgesellschaft Corint Media GmbH und die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. (DKG) - beide mit Sitz in Berlin - haben sich im Rahmen ihrer langjährigen Geschäftsbeziehung nach konstruktiven Verhandlungen auf einen neuen Gesamtvertrag geeinigt. Dieser regelt die urheberrechtliche Vergütung für die öffentliche Wiedergabe von privaten Fernseh- und Hörfunk-Programmen in Patienten-Zimmern von Krankenhäusern, Kliniken und ähnlichen Einrichtungen. Der neue Gesamtvertrag läuft bis Ende 2026 und schließt nahtlos an den bisherigen an.
Für das Jahr 2026 gestaltet sich der Tarif in den Patienten-Zimmern wie folgt: Die Mindestvergütung erhöht sich bei einem Endgerät im Zimmer von 8,18 auf 8,55 Euro pro Zimmer im Jahr. Die Vergütung, die für die Patienten-Zimmer mit mehreren Endgeräten gezahlt wird (z. B. Zweibettzimmer mit zwei Endgeräten / Dreibettzimmer mit drei Endgeräten), erhöht sich von 5,45 auf 5,70 Euro pro Gerät im Jahr.
Erhebt die Einrichtung ein Entgelt vom Nutzer für die Bereitstellung des Empfangsgerätes, steigt die jeweilige Pauschalvergütung um 10 Prozent auf den Nettobetrag. Von den genannten Beträgen können für Mitglieder der DKG ein Gesamtvertragsnachlass und gegebenenfalls ein Gemeinwohlnachlass in Abzug gebracht werden.
(ps) 18.12.2025
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