Freitag, 14. August 2026

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EU Kommission: TikTok verstößt durch süchtig machendes Design gegen DSA

Die Social Media-Plattform TikTok ist das Visier der EU-Kommission geraten. Die Brüsseler Behörde hat am 6. Februar 2026 vorläufig festgestellt, dass TikTok wegen seiner suchterzeugenden Gestaltung gegen das Gesetz über digitale Dienste verstößt. Zu dieser Gestaltung gehören Merkmale wie die Möglichkeit, endlos zu scrollen, das automatische Abspielen von Medien-Inhalten, Push-Benachrichtigungen und das stark personalisierte Empfehlungssystem.

Risiko einer Sucht-Gefahr ist gegeben
Die Untersuchung der EU Kommission ergab vorläufig, dass TikTok nicht angemessen bewertet hat, wie diese suchterzeugenden Merkmale das körperliche und geistige Wohlbefinden seiner Nutzerinnen und Nutzer, einschließlich Minderjähriger und schutzbedürftiger Erwachsener, beeinträchtigen könnten.

Bestimmte Gestaltungsmerkmale von TikTok wie beispielsweise die ständige "Belohnung" von Nutzerinnen und Nutzern mit neuen Inhalten verstärken den Drang, weiter zu scrollen und versetzen das Gehirn in eine Art Autopilot-Modus. Wissenschaftliche Studien belegen, dass dies zu zwanghaftem Verhalten führen und die Selbstkontrolle der Nutzerinnen und Nutzer einschränken kann.

Darüber hinaus hat TikTok bei seiner Bewertung wichtige Anzeichen für zwanghaften App-Gebrauch außer Acht gelassen, etwa wie viel Zeit Minderjährige nachts auf TikTok verbringen oder wie häufig die App geöffnet wird.

Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin für technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie: "Eine Social-Media-Sucht kann sich bei Kindern und Jugendlichen nachteilig auf die Gehirnentwicklung auswirken. Mit dem Gesetz über digitale Dienste werden Online-Plattformen für die möglichen Auswirkungen ihrer Dienste auf ihre Nutzerinnen und Nutzer zur Verantwortung gezogen. In Europa sorgen wir für die Durchsetzung unserer Rechtsvorschriften, um unsere Kinder und unsere Bürgerinnen und Bürger im Internet zu schützen."

TikTok soll Sucht-Risiken stärker mindern
TikTok schafft es laut EU-Kommission offenbar nicht, angemessene, verhältnismäßige und wirksame Maßnahmen zur Minderung der Risiken zu treffen, die sich aus der suchterzeugenden Gestaltung der App ergeben.

So scheinen TikToks derzeitige Maßnahmen, insbesondere die Funktionen zur Bildschirmzeitverwaltung und zur elterlichen Kontrolle, diese Risiken nicht wirksam zu verringern. Die Funktionen zur Bildschirmzeitverwaltung leisten keinen entscheidenden Beitrag dazu, die Nutzung der App zu reduzieren und zu kontrollieren, weil Hinweise zur Bildschirmzeit leicht ignoriert werden können und somit nur ein schwaches Hindernis darstellen. Und auch die Funktionen zur elterlichen Kontrolle zeigen unter Umständen nicht die gewünschte Wirkung, da die Eltern für deren Einrichtung zusätzliche Zeit aufwenden und über bestimmte digitale Kompetenzen verfügen müssen.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die Kommission der Auffassung, dass TikTok die zugrunde liegende Gestaltung seines Dienstes ändern muss, beispielsweise durch die schrittweise Abschaffung grundlegender suchterzeugender Merkmale (z. B. der Möglichkeit, endlos zu scrollen), die Gewährleistung wirksamer Bildschirmpausen – auch nachts – oder eine Anpassung des Empfehlungssystems.

Diese vorläufige Feststellung greift dem Ergebnis der Untersuchung nicht vor. Die vorläufige Auffassung der EU-Kommission stützt sich auf eine eingehende Untersuchung, die eine Analyse von TikToks Risikobewertungsberichten, internen Daten und Dokumenten sowie TikToks Antworten auf mehrere Auskunftsverlangen umfasste. In die Untersuchung wurden außerdem umfangreiche wissenschaftliche Forschungsarbeiten zu diesem Thema und die Ergebnisse des Erfahrungsaustauschs mit Sachverständigen für verschiedene Fachgebiete, darunter auch der Bereich Suchtverhalten, einbezogen.

Nächste Schritte

TikTok kann nun sein Verteidigungsrecht ausüben. Es hat die Möglichkeit, die in den Untersuchungsakten der Kommission enthaltenen Unterlagen zu prüfen und schriftlich zur vorläufigen Feststellung der Kommission Stellung zu nehmen. Parallel dazu wird das Europäische Gremium für digitale Dienste konsultiert.

Sollte sich die Auffassung der Kommission letztlich bestätigen, kann die Kommission einen Beschluss zur Feststellung der Nichteinhaltung erlassen, der je nach Art, Schwere, Wiederholung und Dauer der Zuwiderhandlung eine Geldbuße von bis zu 6 Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes des Anbieters nach sich ziehen kann.

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(ps) 06.02.2026



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