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OLG Naumburg: Meta muss Schadensersatz wegen unerlaubter Daten-Verarbeitung leisten
Nun sind zwei weitere Urteile gegen den Social Media-Giganten
Meta wegen der unerlaubten Sammlung von User-Daten rechtskräftig. Der 9. Zivilsenat des
Oberlandesgerichts Naumburg hat durch zwei am 5. Februar 2026 verkündete Urteile den Klägern Schadensersatz wegen unerlaubter Datenverarbeitung durch Unternehmen des Meta-Konzerns zugesprochen (Urteile vom 5. Februar 2026 - Az.: 9 U 124/24 und 9 U 44/25)
Der amerikanische Tech-Konzern konnte nach den Feststellungen des 9. OLG-Senats bis zum 3. November 2023 mithilfe seiner Business Tools jeden Klick, jede Suche und jeden Kauf auf Tausenden von Webseiten und Apps nachverfolgen. Dazu mussten die Betroffenen nicht bei Facebook oder Instagram eingeloggt sein. Meta habe diese Daten unbemerkt und ohne Zustimmung der Nutzer genutzt.
Nach Einführung der Abonnement-Variante sei die Daten-Übertragung je nach Einstellung der Nutzer differenzierter erfolgt. Sie führe jedoch nach wie vor zu einer umfassenden Daten-Nutzung durch die Beklagte. Diese Daten-Verarbeitung sei rechtswidrig, verstoße gegen den Grundsatz der Daten-Minimierung und sei nicht von einer Einwilligung oder sonstigen Rechtfertigungsgründen gedeckt. Der zugesprochene Schadensersatz belief sich in einem Fall auf 1.200 Euro und im anderen auf 1.250 Euro.
Neben dem Schadensersatz verurteilte der 9. Zivilsenat den Meta-Konzern zu einer generellen, umfassenden Unterlassung der Daten-Verarbeitung über die Business Tools sowie zur Löschung aller gesammelten Nutzer-Daten. Außerdem wurde die Rechtswidrigkeit der Daten-Verarbeitung festgestellt.
Die Urteile sind rechtskräftig, nachdem der Senat die Revision nicht zugelassen hat und die Beschwerde der unterliegenden Partei in beiden Fällen den für die Nichtzulassungsbeschwerde erforderlichen Betrag nicht erreicht.
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(ps) 07.02.2026
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