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Landgericht Köln: Nius "blamiert" sich unwahre Berichterstattung über Kantinen-Feier

Der Richter Hammer - Foto Yruij Panyukov / Fotolia

Der Richter Hammer - Foto Yruij Panyukov / Fotolia
Eine heftige Zurechtweisung hat das rechtspopulistische Portal Nius durch das Landgericht Köln in Verbindung mit einem Bericht über eine Feier in der Kantine der Dortmunder Agentur für Arbeit mit der Headline "Fastenbrechen für Bürgergeldempfänger" hinnehmen müssen. Das Landgericht hat dem Berliner Portal untersagt, drei zentrale Aussagen des Berichts vom 13. März 2026 weiter zu verbreiten (Eilbeschluss vom 21. April 2026 - Az.: 14 O 100/26).

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig - allerdings sind inzwischen beanstandete Textpassagen verändert worden und Fotos verschwunden. Das deutet darauf hin, dass Nius die Botschaft des Landgerichts Köln verstanden hat. Die Pressekammer des Landgerichts Köln fand schon deutliche Worte: "da die angegriffenen Aussagen sämtlich unwahr sind", wurden die Passagen untersagt.

Zum Sachverhalt
Die Dortmunder Gastronomin Selvi Aksünger hatte als neue Betreiberin der Kantine auf eigene Kosten die Beschäftigten der Dortmunder Agentur der Arbeit und umliegender Büros zu einer Eröffnungsfeier mit Büfett eingeladen.
Laut Nius-Bericht soll die Feier vom Steuerzahler finanziert worden sein und es sollen Bürgergeld-Empfänger zum Fastenbrechen eingeladen worden sein.

Das Nius-Team um Julian Reichelt hätte bei der Lektüre der vorliegenden Unterlagen / Mails ohne Probleme die richtigen Fakten / Tatsachen erkennen - dann hätten sie sich diese Schmach erspart.

Die juristische Auseinandersetzung

Die Kantinen-Betreiberin wollte die Falsch-Aussagen von Nius nicht hinnehmen und beauftragte die Düsseldorfer Kanzlei PRIGGE Recht mit der Wahrnehmung ihrer Rechte. Vertreten wurde sie von der Anwältin Sophie Hartmann. Die stellt fest: "Wer versucht, eine gewöhnliche Kantineneröffnung zu einem Skandal aufzublasen, muss sich an die Fakten halten. Das Gericht hat zentrale Aussagen des Artikels beanstandet, man muss hier also von Desinformation sprechen. Das bleibt nicht ohne Konsequenzen. Sollte Nius die nun verbotenen Behauptungen wiederholen, droht ein empfindliches Ordnungsgeld. Außerdem wird Nius die Kosten des Verfahrens zahlen müssen."

Das Berliner Portal ließ sich von der Hamburger Kanzlei Steinhöfel vertreten.

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(ps) 27.04.2026



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