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Der Medienrat Berlin-Brandenburg hat die „WOK WM"-Veranstaltungen des Entertainers Stefan Raab jetzt offiziell wegen Verstoßes gegen das Schleichwerbeverbot beanstandet. Ausrichter des rutschigen Sportereignisses ist die Kölner Raab TV GmbH, ausgestrahlt wurde im März 2006 und 2007 bei ProSieben.
Der Verstoß bestehe, laut Medienrat, in der verbalen und optischen Einbindung von Markennamen und -logos in die Sendungen. Sei es nun durch die Benennung von Teams, Kurven und Streckenabschnitten nach Marken, Einbindung dieser Marken in die Sendung durch Bandenwerbung, Untereiswerbung, Aufstellung von Werbetafeln und weitere optische Elemente sowie deren Abbildung und Präsentation durch Kameraführung und Moderation. Das Gegenargument des Senders, diese Art der Werbung sei auch bei anderen Sportveranstaltungen üblich, konnte den Medienrat nicht überzeugen. Die Prüfung aller im Zusammenhang mit der WOK WM geschlossenen Verträge hätte ergeben, dass die Vor-Ort-Werbung und ihre Einbindung in die WOK WM dem Fernsehveranstalter ProSieben zuzurechnen war. Als Auftraggeber hätte der Sender im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen mit der Raab TV GmbH die Einbindung von Werbung in die WOK WM unterbinden können.
(al) 14.05.2008
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