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Eigene Verwertungsgesellschaft für Werbefilmer
Für den Hamburger Verband Deutscher Werbefilmproduzenten e.V. (VDW) läßt sich der Frühling gut an. Nach einer langen Vorbereitungsphase, hat das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) in München jetzt die Erlaubnis zum Betrieb einer Verwertungsgesellschaft erteilt. TWF Treuhandgesellschaft Werbefilm mbH ist der offizielle Name der neuen Rechteverwerter, deren Gesellschafterin der VDW ist.Die Geltendmachung gesetzlicher Vergütungen aus dem Urheberrechtsgesetz ist das erklärte Geschäftsziel der TWF. Laut VDW betrug das Produktionsvolumen von Werbefilmen am Standort Deutschland im Jahr 2007 ca. 288 Mio. Euro. Die große Zahl von Werbespots in den gesendeten und kopierten Fernsehprogrammen, läßt auf erhebliche Ansprüche deutscher Produktionsunternehmen schließen. Die eingezogenen Gelder werden nicht nur an die Produzenten gehen, sondern aufgrund der gesetzlichen Vorschriften auch für soziale und kulturelle Förderungsprojekte eingesetzt werden.Uta-Sabine Haerlin, Geschäftsführerin des VDW, hat auch die Leitung der neuen Treuhandgesellschaft Werbefilm übernommen. „Deutsche Werbefilmproduzenten, die im Gegensatz zu anderen Bereichen der Filmindustrie ohne jede Subventionen auskommen, leisten eine hervorragende unternehmerische Arbeit und besitzen zurecht vergütungspflichtige Leistungsschutzrechte an ihren Programmen“, so Haerlin. Dr. Martin Feyock wird Haerlin in der Geschäftsführung des TWF zur Seite stehen. Der Münchner Rechtsanwalt und Gründungspartner der Sozietät Poll Straßer Ventroni Feyock freut sich über die Neubewertung von Werbespots am Filmstandort Deutschland. „Werbefilmproduktionen sind oftmals die Avantgarde im Einsatz neuer filmischer Technologien. Gerade der filmische Nachwuchs in Deutschland, wie auch etablierte Spielfilmregisseure schätzen das Medium Werbefilm als wirtschaftlich und künstlerisch bedeutsames Betätigungsfeld“, erläutert Feyock. Bisher sind zwölf Verwertungsgesellschaften in Deutschland zugelassen (siehe Tabelle). Aufgrund ihrer Monopol- und Treuhandstellung unterliegen sie einer staatlichen Aufsicht. Als Aufsichtsbehörde fungiert das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA). Grundlage ist das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz. Verwertungsgesellschaften geben einzelnen Urhebern wie z. B. Schriftstellern, Komponisten oder bildenden Künstlern sowie Unternehmen im Medienbereich wie etwa Filmproduzenten und Tonträgerherstellern die Möglichkeit ihre Nutzungsrechte und Vergütungsansprüche durchzusetzen. Das DPMA erteilt diesen privatrechtlich organisierten Vereinigungen im Einvernehmen mit dem Bundeskartellamt die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb, die laufend überprüft wird.

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(al) 01.04.2008
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