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Bestseller „Tannöd“ ist urheberrechtlich unbedenklich
Das Landgericht München I hat in der vergangenen Woche den Plagiatsvorwurf gegen die Autorin des Erfolgskrimis „Tannöd“, Andrea Maria Schenkel, zurückgewiesen.
Der Kriminalroman ist im Herbst 2007 im Verlag der Hamburger Edition Nautilus erschienen und mauserte sich zum Überraschungshit der Saison. Hintergrund des Romans ist ein historischer Mordfall im oberbayerischen Hinterkaifeck. Über diesen ungeklärten Mordfall hatte der Autor Peter Leuschner bereits rund zehn Jahre vor Erscheinen des „Tannöd“ ein Buch veröffentlicht und fühlte sich nun in seinen Urheberrechten verletzt. Die Erfolgsautorin Schenkel hätte bei ihm abgeschrieben, lautete der Vorwurf.
Die Münchner Richter hatten nun die Aufgabe, sich noch einmal mit den Unterlagen über den 6-fachen Mord aus dem Jahr 1922 zu beschäftigen und die konkrete sprachliche Gestaltung beider Werke zu studieren. Sie kamen zu dem Ergebnis, dass der Roman „Tannöd“ gegenüber dem Werk Leuschners trotz der bestehenden Parallelen wegen seines in Stil, Aufbau und sprachlicher Gestaltung eigenschöpferischen Gehalts ohne weiteres als selbständig und urheberrechtlich unbedenklich anzusehen sei. Einzelne aus dem Werk des Klägers entlehnte Szene- und Handlungselemente, so das Landgericht, seien, wenn man sie ihres gemeinfreien historischen Kerns entkleide, für die einzelnen Szenen und den Roman der beklagten Autorin insgesamt nicht so bestimmend, dass sie einzelene Szenen oder gar den ganzen Krimi prägten. Im „Tännöd“ träten diese Elemente in den Hintergrund, während sich die hervorstechende Eigenart des Krimis vielmehr aus Stil, Aufbau und Erzählweise ergebe.
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(al) 27.05.2008
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