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Die Ostheimer BIONADE GmbH konnte ihren Antrag auf Einstweilige Verfügung gegen den Hersteller des Erfrischungsgetränks BIOS vor dem Landgericht Hamburg zumindest teilweise durchsetzen.
Die Stralsunder Nordmann Unternehmensgruppe darf auf den BIOS-Produkten weiterhin mit den Aussagen „Ohne Zuckerzusatz“ und „das erste Erfrischungsgetränk, das wirklich zu 100% aus Bio-Rohstoffen besteht“ werben. Die Nutzung der Domain „www.bios-natur-pur.de“ konnten die Bionaden-Hersteller ebenfalls nicht verbieten.
Doch für den BIOS-Slogan „durstlöschender als der Marktführer“ fehlte dem Hamburger Gericht die Angabe der Quelle. Eine bundesweit durchgeführte Verkostungsstudie mit 260 Personen wurde als nicht hinreichend repräsentativ gewertet. BIOS als „gut für den Körper“ zu bewerben wurde ebenfalls verboten. Laut der neuen europäischen Verordnung zu Gesundheitsaussagen sind solche Werbeaussagen isoliert nicht zulässig. Eine solche Aussage muss konkret begründet werden.
(al) 27.05.2008
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