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Bundesrat ermöglicht Public Viewing

Noch rechtzeitig zum Start der Fußball-EM 2008 hat der Bundesrat am vergangenen Freitag eine bundesweite Ausnahmegenehmigung zu den geltenden Lärmschutzvorschriften verabschiedet. Da die Fußballspiele meist in den Abendstunden stattfinden, können sich Veranstalter von öffentlichen Fernsehübertragungen nun über die Regelungen zum Schutz der Nachtruhe „hinwegsetzen“. Nachzulesen in der Drucksache 233/08 unter www.bundesrat.de.

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(al) 30.05.2008



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