Samstag, 15. August 2026

Aktuelle Ausgabe

ANZEIGE


Unterlassungsklage Gregor Gysis gegen das ZDF zurückgewiesen

Das Landgericht Hamburg hat Anfang Juli zwei Anträge auf einstweilige Verfügungen gegen den Mainzer Sender zurückgewiesen. Der Fraktionsvorsitzende der Links-Partei Gregor Gysi hatte auf Unterlassung und Gegendarstellung geklagt. Grund war eine Äußerung der Bundesbeauftragten für die Unterlagen der Staatssicherheit der ehemaligen DDR, Marianne Birthler im „heute-journal“ vom 22. Mai 2008. Birthler erklärte, Gysi habe als Anwalt in der DDR über den Regimekritiker Robert Havemann „wissentlich und willentlich an die Stasi berichtet“. Das Landgericht Hamburg betonte in seiner Entscheidung zwar, dass der geäußerte Vorwurf schwerwiegend sei. Stichhaltige, sorgfältig recherchierte Verdachtsmomente böten jedoch hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass der geäußerte Verdacht zuträfe. Der Sachverhalt sei ausgewogen dargestellt und Gregor Gysi sei angemessen Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt worden. Das Persönlichkeitsrecht von Gysi als bekannter Politiker müsse gegenüber dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit zurücktreten. Das Gericht wies die Eilanträge Gysis in erster Instanz zurück

zurück

(al) 09.07.2008



Titelschutz anmelden

 

Wir informieren Sie

 

Erscheinungstermine