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Disney setzt Musical-Rechte durch

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat vergangene Woche eine Entscheidung zu Nutzungsrechten von Musical-Aufführungen getroffen. Klägerin war die Disney Enterprises Inc., Inhaberin der Nutzungsrechte an den Musicals „Die Schöne und das Biest“, „Der Glöckner von Notre Dame“, „Der König der Löwen“ und „Aida“. Disney hatte eine deutsche Konzertagentur auf Unterlassung, Auskunftserteilung und Schadensersatz in Anspruch genommen, weil sie bundesweit Aufführungen unter dem Titel „The Musical Starlights of Sir Andrew Lloyd Webber and the Disney Musical Productions“ veranstaltete.

Der BGH hatte nun zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen die Aufführung eines Musicals als bühnenmäßige Aufführung anzusehen ist. Die Klärung dieser Frage ist von Bedeutung, weil die Urheber (in diesem Fall Rechteinhaberin Disney Enterprise Inc.) der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) zwar die Aufführungsrechte an Werken der Tonkunst übertragen, sich aber das Recht zur bühnenmäßigen Aufführung dramatisch-musikalischer Werke vorbehalten. Auf diese Weise behalten sie die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, wem sie unter welchen Bedingungen das Recht zur bühnenmäßigen Aufführung ihrer Werke einräumen.

Die Karlsruher Richter haben nun die Revision der beklagten deutschen Konzertagentur zurückgewiesen. Eine bühnenmäßige Aufführung erfordere, dass nicht nur der Eindruck von zusammenhanglos aneinander gereihten Handlungselementen und Musikstücken entsteht, sondern ein sinnvoller Handlungsablauf erkennbar werde. Dabei komme es für eine Aufführung des geschützten Werkes nicht darauf an, ob einem Betrachter der Handlungsablauf des benutzten Werkes insgesamt oder zumindest großteils vermittelt wird. Vielmehr reicht es aus, wenn das Publikum den gedanklichen Inhalt eines Bestandteils, also etwa einer Szene dieses Werkes, erkennen kann. Diese Voraussetzungen waren nach den Feststellungen des Berufungsgerichts (OLG Frankfurt) im Streitfall erfüllt. Danach hatte die Agentur in ihrer Show einige der wichtigsten Schlüsselszenen und die bekanntesten Songs der Disney-Musicals zusammengestellt und unter der Verwendung von Kostümen und Bühnenbildern szenisch dargestellt. Dadurch hatte sich für das Publikum ein geschlossenes Bild des Gesamtwerkes ergeben.


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(al) 09.07.2008



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