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Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat nun eine endgültige Entscheidung getroffen. Für wiederholte Jugendschutz-Verstöße in der Sendung „Deutschland sucht den Superstar“ (kurz DSDS) hat der Kölner Privatsender RTL jetzt 100.000 Euro Strafe zu zahlen.
„Beleidigende Äußerungen und antisoziales Verhalten werden in dem TV-Format als Normalität dargestellt. So werden Verhaltensmodelle vorgeführt, die Erziehungszielen wie Toleranz und Respekt widersprechen. Das kann vor allem auf Kinder unter 12 Jahren desorientierend wirken“, begründete der Vorsitzende der Kommission Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring (Foto) den Beschluss.
Es ging konkret um die DSDS-Casting-Sendungen vom 26./27. Januar und vom 2. und 3. Februar 2008 im Tagesprogramm. In ihrer Februar-Sitzung hatte die KJM neben der Beanstandung dieser Folgen auch die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens beschlossen. Da RTL in seiner umfassenden Stellungnahme dazu Einsicht gezeigt und sich verpflichtet hat, die Casting-Sendungen der nächsten Staffel von DSDS der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) vorzulegen, werden die Folgen 5 und 6 im Tagesprogramm sowie die Folge 1 im Abendprogramm zwar beanstandet, das Ordnungswidrigkeitenverfahren jedoch eingestellt. „Wir freuen uns, dass RTL Einsicht gezeigt hat. Jugendmedienschutz muss immer vor Quote gehen", so Prof. Dr. Ring.
(al) 10.07.2008
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