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Für den TV Total-Moderator Stefan Raab und die Produktionsfirma Brainpool TV GmbH Köln geht der Ärger weiter. Nun hat, laut einer Meldung von faz.net, auch der Norddeutsche Rundfunk vor dem Landgericht München I Schadensersatz in Höhe von 568.000 EUR gefordert. Raab hatte in seiner Show 309 Ausschnitte aus NDR-Produktionen gezeigt.
Das Gericht hat den Parteien nun einen Vergleich vorgeschlagen. Denn bei eingehender Prüfung, so der vorsitzende Richter, sei mit einem jahrelangen Rechtsstreit durch die Instanzen zu rechnen.
Der Bundesgerichtshof hat bereits in einer ähnlichen Situation dem Hessischen Rundfunk Lizenzgebühren zugesprochen (AZ: I ZR 42/05 – Urteil vom 20.12.2007). Hier ging es nur um einen Ausschnitt, der nach Ansicht des BGH nicht eigenständig bearbeitet wurde. Begründung: Es sei zulässig, Stellen von auf Filmträgern aufgenommenen Filmwerken oder Laufbildern nach der Veröffentlichung in einem durch den Zweck gebotenen Umfang in einem selbständigen Filmwerk anzuführen. Aber es reiche nicht aus, dass die Zitate in einer bloß äußerlichen, zusammenhanglosen Weise zusammengefügt und angehängt würden. Vielmehr müsse eine innere Verbindung mit eigenen Gedanken hergestellt werden.
Der NDR und die Produktionsfirma Brainpool haben jetzt bis Ende August die Möglichkeit sich außergerichtlich zu einigen.
(al) 14.07.2008
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