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Neues Regelwerk für TV-Gewinnspiele in Planung

Gewinnspiele im Fernsehen sollen schärfer überwacht werden. Die Landesmedienanstalten haben, laut sueddeutsche.de, einen Satzungsentwurf entwickelt, der für die Veranstalter von Gewinnspielen erhebliche Einschränkungen mit sich bringen könnte.

Die möglichen Verstöße von Missachtung des Jugendschutzes bis zur Irreführung von Teilnehmern sollen demnach als Ordnungswidrigkeiten eingestuft und mit Bußgeldern bis zu 500.000 EUR geahndet werden können.

Die Kommission für den Jugendmedienschutz (KJM) München hat bereits Anfang Juni ein juristisches Gutachten vorgestellt, das die Rechtslage im Bereich des Glücks- und Gewinnspielrechts im Hinblick auf den Jugendschutz beleuchtet.

Verfasser des Gutachtens ist der Münchner Rechtsanwalt Dr. Marc Liesching. Seiner Meinung nach gestaltet sich die Rechtslage in Bezug auf Gewinnspiele in Deutschland sehr komplex: „In Zweifelsfällen muss das Alter überprüft werden. In jedem Fall aber bedarf es zusätzlicher Hinweise, wie zum Beispiel deutlich erkennbare Hinweise der Gewinnspiel-Anbieter auf den Teilnahmeausschluss Minderjähriger sowie auf den Ausschluss einer Gewinnausschüttung an Minderjährige“. Nur so gäbe es keine Anreize mehr für deren Teilnahme, so Dr. Liesching. Das Rechtsgutachten „Gewinnspiele im Rundfunk und in Telemedien“ ist auf kjm-online unter: www.kjm-online.de/public/kjm/downloads/KJM-GUTACHTEN_%20GEWINNSPIELE_Apr2008.pdf zu finden.


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(al) 15.07.2008



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