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Auch picklige Modelle müssen bezahlt werden

Das Landgericht München I hat jetzt der Klage einer Modellagentur stattgegeben, die ihre Forderungen einklagen musste. Der Kunde der Agentur, ein Juwelier war die Gage für zwei Fotomodelle weitgehend schuldig geblieben, weil eines der Modelle mit so unreiner Haut beim Shooting auftauchte, das - nach Angaben des Juweliers - die Make-Up-Spezialistin nur unter großem zusätzlichem Zeit- und Arbeitsaufwand einen nicht optimalen Fotografier-Zustand herstellen konnte. Das zweite Model lehnte der Auftraggeber wegen eines völlig unprofessionellen Auftretens ab.

Die Münchner Richter verdonnerten den Juwelier zur Zahlung der Gage. Die kurzfristig aufgetretenen Hautirritationen im Gesicht des Fotomodells seien zwar eine negative Abweichung von dem, was der Kunde habe erwarten dürfen, dem Juwelier sei das aber bekannt gewesen. Die Agentur hatte ihn unmittelbar vor dem Foto-Shooting durch Vorlage von Fotos informiert.

Außerdem seien bei den Foto-Aufnahmen nicht nur verwertbare und nach dem Urteil des Gerichts sogar hervorragende Bilder entstanden. Auch die Schminkzeit hätte sich – nach Aussagen von Zeugen – durch die Hautunreinheiten nur unmaßgeblich verlängert.


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(al) 16.07.2008



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