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Schutzrechte für Musikwerke sollen sich auf 95 Jahre verlängern

Die Europäische Kommission hat gestern eine Verlängerung des Schutzes von Tonaufnahmen und Tonträgern von 50 auf 95 Jahre vorgeschlagen. Ausübenden Künstlern käme, so die EU-Kommission in einer Mitteilung, die verlängerte Schutzdauer insofern zugute, als sie länger als bisher Einnahmen aus ihren Werken beziehen können.

Eine 95-jährige Schutzdauer würde verhindern, dass ausübende Künstler, die im Alter von 20 Jahren Musikwerke aufgenommen haben, bei Erreichen ihres 70. Lebensjahres einem plötzlichen Einkommensausfall gegenüberstehen. Für Musikkompositionen mehrerer Urheber schlägt die Kommission eine einheitliche Methode zur Berechnung der Schutzdauer vor. So soll die Schutzdauer für Musikkompositionen 70 Jahre nach dem Tod des letzten beteiligten Urhebers erlöschen, unabhängig davon, ob es sich dabei um den Textautor oder den Komponisten handelt. Charlie McCreevy, der für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige Kommissar betonte: „Ich werde alles daransetzen, um sicherzustellen, dass ausübende Künstler über ein angemessenes Einkommen verfügen und es auch künftig eine europäische Musikindustrie geben wird.“

Eine weitere Initiative der Kommission im Bereich des Urheberrechts beschäftigt sich mit der Verbreitung von Forschungs-, Wissenschafts- und Unterrichtsmaterialien und der Frage, ob Wissen im Binnenmarkt ungehindert zirkuliert. Hierzu legte die Kommission ein Konsultationspapier „Urheberrechte in der wissensbestimmten Wirtschaft“ vor.


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(al) 17.07.2008



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