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Der Tod des ehemaligen schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Uwe Barschel am 11. Oktober 1987 in Genf wirft noch heute Fragen auf. Der Verdacht auf Mord hatte sich nicht erhärtet. Das Ermittlungsverfahren wurde im Juni 1998 eingestellt. Der leitende Oberstaatsanwalt beabsichtigt nun ein Buch über den Tod Barschels, den Verlauf der Ermittlungen und seine persönlichen Erlebnisse in diesem Zusammenhang zu veröffentlichen. Das Buch sollte am 20. Todestag Barschels am 11. Oktober 2007 erscheinen. Doch der Generalstaatsanwalt untersagte das private Buchprojekt als Nebentätigkeit und bat den Autoren, seine Kenntnisse über die Barschel-Ermittlungen in der „hauseigenen" Schriftenreihe zu dokumentieren.
Der Oberstaatsanwalt zog dagegen vor das Verwaltungsgericht und legte schließlich Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht ein. Doch die Verfassungsrichter nahmen die Beschwerde nicht zur Entscheidung an. Über die Klage des Oberstaatsanwalts gegen die Untersagung der Nebentätigkeit sei noch nicht entschieden. Die Verwaltungsgerichte hatten seinen Eilantrag zurück gewiesen.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte jetzt, es sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass die Gerichte im Rahmen des Eilrechtsschutzverfahrens lediglich eine vorläufige Prüfung der Rechtmäßigkeit des Untersagungsbescheides vorgenommen und einzelne Rechtsfragen zur Auslegung der Nebentätigkeitsvorschriften einer abschließenden Prüfung im Hauptsacheverfahren vorbehalten haben. Das bedeutet letztlich nur, dass der künftige Autor zunächst die Frage, Nebentätigkeit oder nicht, im Hauptsacheverfahren klären muss. Das Buch über den Fall Barschel wird hoffentlich noch erscheinen.
(al) 22.07.2008
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