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Das Bundespatentgericht München hat die Löschung zweier Bildmarken bestätigt. Die Bildmarke mit einer Abbildung des Staatswappens der ehemaligen DDR (Bild links) ist laut Urteil des Gerichts geeignet, unterschiedlichste Waren ihrer geographischen Herkunft nach zu beschreiben. Ihr fehle deshalb jegliche Unterscheidungskraft.
Die Abbildung des Staatssymbols der ehemaligen DDR (Bild rechts) war für verschiedene Waren und Dienstleistungen, wie etwa Bekleidung und Getränke eingetragen worden. Das Bundespatentgericht bestätigte auch hier die durchs Deutsche Patent- und Markenamt (dpma) angeordnete Löschung. Die Bildmarke verstoße gegen die guten Sitten, erklärte das Gericht. Bei der Marke habe es sich zu Zeiten der ehemaligen DDR um ein besonderes Symbol des Staates gehandelt, das bei der Auszeichnung von Soldaten und anderen Bediensteten der Schutz- und Sicherheitsorgane der ehemaligen DDR verwendet worden sei. Ein sehr erheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise werde die Verwendung eines Symbols der ehemaligen DDR-Sicherheitsorgane als Marke, insbesondere wegen deren Verhalten an der innerdeutschen Grenze und bei Demonstrationen von Regimegegnern, aus grundsätzlichen politischen und sittlichen Erwägungen missbilligen und sie als puren, politisch unerträglichen Sarkasmus gegenüber den vom Verhalten der Sicherheitskräfte besonders betroffenen Personen, wie Maueropfern, politisch Verfolgten und deren Angehörigen empfinden.
(al) 23.07.2008
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