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„Bully“ Herbig geht gegen Computerspiel vor

Das Landgericht München I verhandelte gestern eine Klage des Schauspielers und Regisseurs Michael „Bully“ Herbig gegen die Take 2 Interactive GmbH München. Herbig geht gegen die Benennung eines Computerspiels „Bully: Die Ehrenrunde“ vor und führt dabei seine Namens- und Markenrechte an. Die beklagte Take 2 Interactive vertreibt in Lizenz auch das Spiel (T)Raumschiff Surprise nach dem erfolgreichen Spielfilm Herbigs. Im Verfahren machte die Softwarefirma - laut Onlinedienst heise.de - geltend, das Spiel werde weltweit unter dem Namen vertrieben. „Bully“ stehe im Amerikanischen für „Rabauke“.

Das Gericht hielt das Spiel um einen Schulhofschläger auf der fiktiven Privatschule Bullworth Academy für „vielleicht nicht so schlimm wie andere“. Aber „Bully“ Herbig möchte mit dieser Art Spiel nicht in Verbindung gebracht werden. Eine gütliche Einigung der beiden Parteien war scheinbar nicht möglich. Das Urteil will die 33. Zivilkammer am 16. September verkünden. Die Vorsitzende Richterin soll aber bereits gewarnt haben, sie hätte „Probleme mit der Anspruchsgrundlage“ Herbigs.


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(al) 23.07.2008



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