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Knacktools: Musiklabel setzen sich vor dem BGH durch

Wer Programme zur Umgehung des Kopierschutzes von Tonträgern anbietet, kann von den Herstellern auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Damit hat der Bundesgerichtshof in der vergangenen Woche die Klage eines abgemahnten privaten Anbieters sogenannter Knacktools abgewiesen.

Der private Anbieter hatte auf eBay ein so genanntes Knacktool zum Kauf angeboten und war daraufhin von verschiedenen Musiklabels aufgefordert worden, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Der Anbieter kam dem nach, weigerte sich aber die Anwaltskosten in Höhe von 1.113,50 EUR zu übernehmen.

Das Verbot, für den Verkauf von Programmen zur Umgehung des Kopierschutzes zu werben, gelte, laut Urteil des BGH, auch für private und einmalige Verkaufsangebote. Da die Bestimmung dem Schutz der Tonträgerhersteller diene, seien die beklagten Musiklabel berechtigt, den Kläger auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen. Dem Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten für die Abmahnung stehe nicht entgegen, dass die Beklagten über eigene Rechtsabteilungen verfügen (Urteil vom 08.05.08 – Abmahnkostenersatz). Die Neuregelung, die im Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten geistigen Eigentums eine erstmalige Abmahnung auf eine Gebühr von 100,- EUR begrenzt, tritt erst am 1. September 2008 in Kraft und war in diesem Fall noch nicht anwendbar.


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(al) 23.07.2008



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