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Die Angaben über enthaltenes Calcium oder Magnesium in Bionade-Erfrischungsgetränken sind laut einem Urteil des Düsseldorfer Landgerichts unzulässig und dürfen nicht mehr beworben werden. Die Bionade GmbH Ostheim muss bis zum 01.08.2008 alle Flaschen-Etiketten, Broschüren und Internetseiten entsprechend umstellen. Nur bei der Sorte „Bionade Aktiv“ bleibt die Werbung mit hohem Calcium- und Magnesiumgehalt zulässig. Denn nur in dieser Sorte ist die Mindestmenge an Mineralstoffen, die von der europäischen Health-Claims-Verordnung vorgeschrieben ist, auch enthalten.
Die Verordnung regelt die Zulässigkeit und Mindeststandards von nährwert- und gesundheitsbezogenen Aussagen bei Lebensmitteln. Nach diesen Richtwerten muss in einem Getränk mindestens 15 Prozent der empfohlenen Tagesdosis enthalten sein, damit eine Werbeaussage als calcium- oder magnesiumreich zulässig ist.
Mit dem Urteil bestätigte das Düsseldorfer Landgericht eine einstweilige Verfügung der Landwert Bio Premium GmbH Stralsund, eines Konkurrenten der Ostheimer Bionade-Produzenten in der Herstellung von Bio-Erfrischungsgetränken.
(al) 28.07.2008
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