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Auch Nachfragen per Fax können wettbewerbswidrig sein

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem neuen Urteil die Grenzen gewerblicher Nachfragen per Telefax und E-Mail anhand zweier Fälle verdeutlicht. Im ersten Fall hatte ein Autohändler per Telefax bei einer Toyota-Vertretung Interesse zum sofortigen Ankauf einiger Toyota-Modelle bekundet. Im zweiten Fall wurde dem Fußballverein FC Troschenreuth von einem Anbieter von Online-Fußballspielen per E-Mail ein Angebot für ein Werbebanner auf der Website des Vereins gemacht.

Grundsätzlich ist eine Werbung unter Verwendung von Faxgeräten oder E-Mail als unzumutbare Belästigung verboten, wenn keine Einwilligung des Adressaten vorliegt. Dabei wird nicht zwischen privaten und gewerblichen Empfängern unterschieden. Der BGH hat jetzt deutlich gemacht, dass auch gewerbliche Anfragen nach Waren und Dienstleistungen in diesem Sinne „Werbung" sind. Für das Schutzbedürfnis des Inhabers eines Telefax- oder E-Mail-Anschlusses sei es unerheblich, ob er unaufgefordert Kaufangbote für Waren oder Dienstleistungen erhält oder ihm Anfragen zugehen, in denen z.B. Immobilien oder Antiquitäten nachgefragt würden. Der Bezug von Waren und Dienstleistungen, die ein Unternehmen für seine Geschäftstätigkeit auf dem Markt benötige, diene zumindest der Absatzförderung. Daher beurteilten die Karlsruher Richter die beiden Fälle auch unterschiedlich.

Die Toyota-Vertretung habe mit der Veröffentlichung ihrer Telefax-Nummer in allgemein zugänglichen Verzeichnissen ihr Einverständis erklärt, dass Kunden den Anschluss bestimmungsgemäß für Kaufanfragen nutzen, die sich auf die übliche Verkaufstätigkeit des Unternehmens bezögen. Dieses Einverständnis erstrecke sich auch auf Anfragen gewerblicher Nutzer. Die Anfrage zur Platzierung eines Werbebanners sahen die BGH-Richter dagegen als belästigende Werbemaßnahme an. Weder gehöre das Angebot von Bannerwerbung gegen Entgelt auf der eigenen Homepage zum typischen Vereinszweck des Fußballvereins, noch sei die angegebene E-Mail-Adresse für derartige Anfragen bestimmt.


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(al) 29.07.2008



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