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sipgate geht gegen iPhone-Werbung vor

Die Deutsche Telekom AG darf nicht mehr mit „freiem Internetzugang mit unbegrenzter Datenflatrate“ im Zusammenhang mit dem iPhone-Tarif „Complete“ werben. Das hat das Landgericht Hamburg gestern entschieden. Der Düsseldorfer Internettelefonie-Anbieter indigo networks GmbH (sipgate.de) hatte gegen die Telekom-Werbung Klage eingereicht und damit seinerseits auf eine Abmahnung der Telekom reagiert.

Laut indigo networks sei zwar für den iPhone-Tarif mit freiem Internetzugang und unbegrenzter Datenflatrate geworben worden, im Kleingedruckten hätte das Unternehmen aber erhebliche Einschränkungen verborgen. So sei unter anderem die Nutzung des Internetzugangs zum Chatten oder Telefonieren nicht möglich. Ebenso sei die Nutzung der Datenflatrate eingeschränkt. Schon bei vergleichsweise geringer Nutzung des Zugang, so indigo networks in einer Presseerklärung, verlangsame T-Mobile die Zugriffsgeschwindigkeit des iPhone-Kunden künstlich. Im Ergebnis seien damit zahlreiche Dienste, wie beispielsweise Internetradios oder Videostreams, gar nicht oder nur eingeschränkt nutzbar.

Das Hamburger Landgericht folgte dem Antrag des Telekom-Konkurrenten und verbot T-Mobile bei Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro und bis zu zwei Jahren Ordnungshaft weiterhin mit dieser Aussage zu werben.


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(al) 29.07.2008



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