Dienstag, 29. September 2026

Aktuelle Ausgabe

ANZEIGE


Verbot für Günther Jauchs SKL-Show?

Die „5-Millionen-SKL-Show“ ist nach Ansicht der niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) in ihrer jetzigen Form nicht mehr zulässig. Das RTL-Format verstößt gegen den neuen Glücksspiel-Staatsvertrag, der Werbung für öffentliche Glücksspiele im Fernsehen untersagt. In der von Günther Jauch moderierten SKL-Show wird der Gewinner des 5-Millionen-Euro-Hauptgewinns der Süddeutschen Klassenlotterie München ermittelt.

Doch ein endgültiges Verbot der Sendung liegt noch nicht vor. Die SKL München teilte mit, dass der Gesetzgeber im neuen Glücksspiel-Staatsvertrag explizit eine Ausnahmeregelung vom Verbot der Fernsehwerbung festgeschrieben habe, unter die auch die SKL-Show fällt. Auch das bayerische Innenministerium teilt laut SKL diese Ansicht unter der Voraussetzung, dass die Sendung modifiziert wird. So soll u.a. auf Telefonspiele und die Nennung der Kandidatenhotline verzichtet werden.

Zurzeit sind Vertreter der Süddeutschen Klassenlotterie mit den Medienwächtern im Gespräch, um eine einvernehmliche, langfristig tragfähige Lösung zu definieren. Bis zur endgültigen rechtlichen Entscheidung wird die SKL-Show nicht ausgestrahlt werden.


zurück

(al) 30.07.2008



Titelschutz anmelden

 

Wir informieren Sie

 

Erscheinungstermine