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Das Amtsgericht Frankfurt/Main hat mit einem neuen Urteil eine generelle Prüfpflicht bei Blogs mit kritischem Inhalt und Diskussionen mit provozierendem Inhalt abgelehnt. Das Betreiben eines Internetforums stehe unter dem Schutz der Presse und Meinungsäußerungsfreiheit, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Existenz eines derartigen Forums sei bei Überspannung der Überwachungspflichten gefährdet. Bei der Annahme einer generellen Vorab-Zensur-Pflicht bei der Erstellung von Artikel mit kritischen Stellungnahmen oder brisantem Inhalt, würden zwangläufig auch zulässige Meinungsäußerungen erfasst und das Modell des Internetforums/-Blogs insgesamt in Frage stellen.
Beklagter in diesem Rechtsstreit war der technische Administrator des Internetforums. Es ging um die Übernahme der Anwaltskosten aufgrund einer Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wegen ehrverletzender Äußerungen in dem nichtkommerziellen Blog. Nach Urteil des Amtsgerichts war der Administrator nicht als Störer haftbar zu machen, da er nach Kenntniserlangung der fraglichen ehrverletzenden Äußerungen. diese sofort entfernt hatte. Denn, wird eine Rechtsverletzung bekannt, so muss der jeweilige Störer den ihm bekannt gewordenen Beitrag nicht nur löschen oder sperren, sondern auch nachfolgend ihm technisch mögliche, zumutbare Maßnahmen ergreifen, um Vorsorge dafür zu treffen, dass es nicht zu weiteren Rechtsverletzungen kommt, so das Amtsgericht.
Das gesamte Urteil ist auf der Homepage von Rechtsanwalt Sascha Kremer Mönchengladbach, Rechtsbeistand des Beklagten, unter www.kremer-legal.com nachzulesen.
(al) 04.08.2008
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