Freitag, 14. August 2026

Aktuelle Ausgabe

ANZEIGE


Vater muss nicht für Klingelton-Abo zahlen

Eine Minderjährige muss nicht für ein Klingelton-Abonnement zahlen. Auch ihr Vater kann für diese Leistungen nicht herangezogen werden. Das entschied jetzt das Amtsgericht Berlin Mitte in einem Verfahren gegen die Berliner Jamba! GmbH. Die minderjährige Tochter hatte ohne Zustimmung des Vaters ein Klingelton-Abo abgeschlossen. Dieser legte, als er die Mobilfunkrechnung erhielt, sofort Widerspruch ein. Nachdem Jamba! die Forderungen aus dem Vertrag weiter durchfechten wollte, erhob der Vater eine negative Feststellungsklage und setzte sich durch.

Der Klingelton-Anbieter könne, so das Gericht, nach allgemeiner Lebenserfahrung nämlich nicht darauf vertrauen, dass nur Volljährige oder gar nur Vertragspartner des jeweiligen Mobiltelefonanbieters die entsprechenden Mobiltelefone nutzen. Die Jamba! GmbH hätte sich zum Zwecke des unhinterfragten Vertragsabschlusses selbst in die Lage begeben, an ihr von Person und Alters her nicht bekannte Vertragspartner Leistungen zu erbringen, deren Bezahlung sie sich nicht sicher sein konnte. Dabei werde ihr Handeln davon motiviert gewesen sein, dass die Bezahlung der Dienstleistungen in der Regel anstandslos erfolgen, so dass es der Beklagten günstiger erscheinen müsse, eher vertragsrechtliche Unsicherheiten im Einzelfall in Kauf zu nehmen, als komplexere Prozesse im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss einschließlich Identifizierung von Vertragspartnern und Altersüberprüfung vorzunehmen. Eine Berufung wurde vom Amtsgericht Berlin Mitte nicht zugelassen.

Das gesamte Urteil ist auf der Homepage von Rechtsanwalt Sascha Kremer Mönchengladbach, Rechtsbeistand des Klägers, unter www.kremer-legal.com nachzulesen.


zurück

(al) 12.08.2008



Titelschutz anmelden

 

Wir informieren Sie

 

Erscheinungstermine