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Ein kleiner Fehler schlägt große Wellen. Was ist passiert? 1991 erscheint ein Interview mit Ernst Jünger in der "Bunten". 1993 erscheint ein Ernst Jünger-Interview im Schwesterblatt "Focus" - mit teilweise gleichem Inhalt. Das wiederum prangert Roger Willemsen (vielen noch als TV-Moderator in Erinnerung) in einem Interview mit der "Saarbrücker Zeitung" an und behauptet, dass der "Focus"-Chef Helmut Markwort dieses Interview geführt haben soll.
Ein fataler Schnitzer, denn das Jünger-Interview hat Axel Thorer geführt und nicht Helmut Markwort. Die "Saarbrücker Zeitung" holt sich von Willemsen eine Freigabe und publiziert das Interview samt der unwahren Behauptung, ohne zuvor Markwort mit dem Vorwurf konfrontiert zu haben bzw. ihn eine Stellungnahme zu bitten.
Markwort sieht sich durch den Vorwurf der Lüge in seinem Persönlichkeitsrechten beschädigt und das juristische Scharmützel beginnt. Marcus H. Herrmann aus der Münchner Kanzlei Prof. Schweizer (der Gründer Prof. Dr. Robert Schweizer ist im Vorstand von Hubert Burda Media für den Bereich Recht verantwortlich) klagt in Markworts Namen beim Landgericht Hamburg erfolgreich auf Unterlassung und Nichtweiterverbreitung. Die Hamburger Presse-Richter gelangen zu der Ansicht, dass sich die "Saarbrücker Zeitung" die Behauptung von Roger Willemsen so zu eigen gemacht haben, dass ihr als eigene Behauptung zuzurechnen ist.
Die "Saarbrücker Zeitung" wird vom Presserechtler Kurt Braun aus Olsberg vertreten. Braun setzt in seiner Argumentation darauf, dass die Saarbrücker Zeitung auf die Behauptung/die Aussage von Willemsen vertrauen darf und im Sinne der Pressefreiheit die Aussage nicht noch einmal überprüfen muss, weil sonst jedes Interview in allen Punkten bis aufs I-Tüpfelchen nachrecherchiert werden muss. Dadurch, dass jeder Leser klar erkennen könne, dass die unwahre Behauptung von Willemsen stammt, dürfe sie nicht der Zeitung zugerechnet werden.
Brauns Argumentation findet - wie man liest und hört - viel Anklang und Zustimmung bei Journalisten und bei Presserechtlern. Nicht aber den den Richtern des OLG Hamburg, die bestätigen das Urteil des Landgerichts und lassen zudem eine Revision gegen das Urteil nicht zu (Az.: 7 U 37/08 und 324 O 998/07).
Die "Saarbrücker Zeitung" gibt sich noch lange nicht geschlagen und reicht beim BGH eine Nichtzulassungsbeschwerde ein. Damit bleibt der Streit weiter auf der Tagesordnung.
(ps) 22.08.2008
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