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Der Verlag Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH (FAZ) hat sich in der Berufungsverhandlung um eine Gegendarstellung durchsetzen können. Die Berliner Perlentaucher Medien GmbH hatte gegen einige Passagen eines FAZ-Artikels Klage erhoben und eine Gegendarstellung verlangt. Unter der Head „Die Gedanken der anderen“ hatte die FAZ am 29. Juni dieses Jahres über das geschäftliche Auftreten des Internetdienstes perlentaucher.de kritisch berichtet. Der Internetdienst veröffentlicht neben Presseschauen auch Buchrezensionen, die – in gekürzter Fassung – auf Buchkritiken großer Tageszeitungen basieren. FAZ und Süddeutsche Zeitung hatten im Dezember 2007 einen Prozess in dieser Sache vor dem OLG Frankfurt verloren (AZ: 11 U 75/06 und 11 U 76/06). Das Verfahren ist zur Revision beim Bundesgerichtshof zugelassen.
Zumindest das Gegendarstellungsbegehren von perlentaucher.de beurteilte das OLG Frankfurt jetzt als in der Mehrzahl der angesprochenen Punkte für inhaltlich nicht begründet. Die FAZ sei nicht zum Abdruck einer Gegendarstellung verpflichtet.
(al) 01.09.2008
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