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Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat sich in dieser Woche im wahrsten Sinne des Wortes die Karten legen lassen. Eine Wahrsagerin hatte ihre Konkurrentin verklagt, weil diese auf Internetseiten ihren Copyright-Hinweis in Verbindung mit handelsüblichen Spielkarten angebracht hatte.
Laut Urteil des Gerichts dürfe die Wahrsagerin ihren Kunden zwar vorgaukeln, deren Zukunft lesen zu können, nicht aber, das Copyright an den dazu benutzten Spielkarten zu besitzen. Damit werde der irreführende Eindruck erweckt, dass die Kartenleserin ein Schutzrecht an den Karten habe und damit die „Macht über die Karten“ ausübe. Die Düsseldorfer Richter wollten andere Wahrsagerinnen nicht benachteiligen und befanden auf unlauteren Wettbewerb.
(al) 10.09.2008
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