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Bestsellerautorin Joanne K. Rowling konnte vor sich vor einem amerikanischen Gericht erfolgreich gegen die Veröffentlichung eines Harry-Potter-Lexikons wehren. Verfasser Steven Vander Ark, erklärter Potter-Fan und Betreiber der Website www.hp-lexicon.info wollte das Nachschlagewerk zur Zauberwelt im Verlag RDR Books herausbringen. Doch die Autorin und das Studio Warner Brothers Entertainment Inc. machten gegen den im US-Staat Michigan ansässigen Verlag Diebstahl geistigen Eigentums geltend.
Der Richter erklärte laut einer CNN-Meldung zwar, dass Literatur, die dem Leser bei der Einordnung helfe, grundsätzlich gefördert werden solle. Vander Ark sei aber zu weit gegangen. Das geplante Lexikon übernehme zu viel von Rowlings kreativer Arbeit für den Zweck, ein Nachschlagewerk zu sein.
(al) 10.09.2008
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