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Günther Jauch verliert in der Berufung vor dem HansOLG

Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat gestern die Berufung des TV-Moderators Günther Jauch im Rechtsstreit mit der Ullstein GmbH und der Axel Springer AG zurück gewiesen. Jauch hatte für Veröffentlichungen eines Fotos vom Sektempfang seiner Hochzeit jeweils 130 000 Euro Lizenzgebühren und Schmerzensgeld von der Berliner Morgenpost und der Welt gefordert, die das Foto ebenfalls in ihrer Berliner Lokalsausgabe abgedruckt hatte.

Bereits im Januar hatte die Pressekammer des Hamburger Landgerichts die Entschädigungen abgelehnt, da es an der Rechtswidrigkeit der Fotoveröffentlichung fehle und somit auch keine Persönlichkeitsverletzung vorliege. Das OLG Hamburg hat das Urteil nun bestätigt. Eine Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen.

Carsten Erdmann, Chefredakteur der Berliner Morgenpost, zeigte sich zufrieden: „Das Gericht hat mit dem Urteil bestätigt, welch hohe Bedeutung die Pressefreiheit in Deutschland hat“, so Erdmann in einer Pressemitteilung. Von grundsätzlicher presserechtlicher Bedeutung seien auch die Ausführungen des OLG-Senats in der mündlichen Verhandlung: Er werde in Zukunft, bei ähnlich gelagerten Sachverhalten, bei Fotoveröffentlichungen Prominenter keine Lizenzgebühren zusprechen.


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(al) 10.09.2008



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