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SPD stellt Strafantrag wegen Ypsilanti-Mittschnitts

Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt jetzt aufgrund eines Strafantrags der hessischen SPD wegen Aufzeichnung und Veröffentlichung eines Telefongesprächs mit der hessischen SPD-Chefin Andrea Ypsilanti gegen den niedersächsischen Sender radio ffn.

Ypsilanti war in der vergangenen Woche auf den ffn-Stimmenimitator Jochen Krause hereingefallen, der sich im Telefonat als Franz Müntefering ausgegeben hatte. Die SPD hatte eine Ausstrahlung des Gesprächs untersagt und ffn hatte die Bedingungen akzeptiert. Der Mitschnitt landete dennoch auf YouTube und wurde begeistert abgerufen. Die Veröffentlichung verstoße gegen § 201, Abs. 1 und 2 des Strafgesetzbuches, der unerlaubte Gesprächsmitschnitte und deren Verbreitung unter Strafe stelle, erklärte Parteisprecher Frank Steibli in Wiesbaden. Da YouTube üblicherweise nach sieben Tagen die IP-Adressen, von denen Dateien in das Portal eingestellt werden löscht, sei schnelle Aufklärung erforderlich. Die Ermittlungen würden sich daher gegen eine bestimmte Person im Sender und gegen Unbekannt richten.


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(al) 19.09.2008



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