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Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat ein Ermittlungsverfahren gegen den Entertainer Dieter Bohlen eingestellt. Casting-Kandidat Michael Daum fühlte sich nach der Teilnahme an der RTL-Show „Das Supertalent“ bloßgestellt und erstattete Strafanzeige wegen Beleidigung.
Das Ermittlungsverfahren (AZ: 2008 JS 993/08) wurde jetzt mit der Begründung eingestellt, dass bei einer Beleidigung im Sinne des Gesetzes sämtliche Begleitumstände zu berücksichtigen seien, wie z.B. Anschauung und Gebräuche der Beteiligten sowie auch die sprachliche und gesellschaftliche Ebene auf der die Äußerung gefallen sei. So gesehen müssen Kandidaten mit den derben Sprüchen Bohlens rechnen. Das sind eben die „Gebräuche“ bei einer RTL-Castingshow.
Die Verbalattacken des TV-Stars sollten allerdings nicht im Tagesprogramm gezeigt werden, wie die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) festgestellt hat. Für wiederholte Jugendschutz-Verstöße in der Sendung „Deutschland sucht den Superstar“ (kurz DSDS) hatte die KJM den Kölner Privatsender RTL zu einer Strafe von 100.000 Euro verdonnert. „Beleidigende Äußerungen und antisoziales Verhalten werden in dem TV-Format als Normalität dargestellt. So werden Verhaltensmodelle vorgeführt, die Erziehungszielen wie Toleranz und Respekt widersprechen. Das kann vor allem auf Kinder unter 12 Jahren desorientierend wirken“, begründete der Vorsitzende der Kommission Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring den Beschluss im Juli.
(al) 22.09.2008
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