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ZDF gewinnt gegen Filmrechtehändler

Das Oberlandesgericht München hat die Schadenersatzforderungen des Filmrechtehändlers Erich Mehl endgültig zurückgewiesen. Mehl hatte das ZDF im Jahr 2003 auf Schadensersatz wegen Verletzung von Auswertungsrechten an 10 Filmen verklagt. Bis zum jetzigen Urteil beliefen sich die Forderungen an den Mainzer Sender inkl. Zinsen auf 2,2 Millionen Euro. Dabei ging es um Ausstrahlungen von Heimatfilmen und Italowestern zwischen 1995 und 2001, darunter Filme wie „Satan der Rache“ mit Klaus Kinski und der Heimatstreifen „Ännchen von Tharau“ von 1954.

Die Filme waren Teil eines Rechtepakets, das Mehl 1980 an einen weiteren Rechtehändler veräußerte. Über verschiedene Zwischenstationen gelangten die Filme schließlich zu verschiedenen deutschen Sendern, darunter auch das ZDF. Nachdem das Landgericht München den Forderungen des Filmrechtehändlers im Februar 2007 stattgegeben hatte, konnte sich das ZDF nun in zweiter Instanz durchsetzen.

Dr. Martin Driesbach von der Kanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz München beriet den Sender. „Dieses Urteil ist auch von Bedeutung für die Anforderungen, die Gerichte an den Nachweis der Rechtsinhaberschaft an den alten Filmen aufstellen, insbesondere, wenn deren Rechte aus Konkursmassen erworben wurden“, fasste Dr. Driesbach das Urteil zusammen. Eine Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen. Der Kläger kann hiergegen allerdings noch Beschwerde einlegen.


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(al) 24.09.2008



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