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Entertainer Hape Kerkeling konnte sich vor dem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization (WIPO) die Rechte an den Domains „schlaemmerblog.tv“ und „schlaemmerhatgolf.tv“ erstreiten. Kerkelings Vertreter im Rechtsstreit vor dem Genfer Schiedsgericht war die Hamburger Kanzlei Unverzagt von Have.
Urspünglich waren die Domains im Januar 2007 von der Volkswagen AG für eine VW Golf-Kampagne mit Horst Schlämmer als Fahrschüler eingetragen worden. Nach dem Ende der Kampagne gab VW die Domains wieder frei. Im Januar 2008 wurden sie dann von einem Tschechen registriert, der auf der Site pornographische Inhalte zeigte und auf weitere Sex-Angebote verlinkt hatte. Die WIPO entschied klar für eine Übertragung der Domains. Kerkeling sei ein in Deutschland sehr bekannter Entertainer und Comedian. Das gleiche gelte für sein Alter Ego Horst Schlämmer, der fiktive stellvertretende Chefredakteur des “Grevenbroicher Tagblatt”, der seit Jahren unter dem Motto “Immer janz discht dran und knallhart nachjefracht” von den wichtigsten Schauplätzen der Republik berichtet. Zudem hatte Kerkeling schon 2005 beim Deutschen Patent- und Markenamt die Wortmarke „Horst Schlämmer“ eintragen lassen.
(al) 25.09.2008
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